bevor Sie unser Ferienhaus mieten, sollten Sie sich diese Zeilen bzw. AGB’s aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden, dennoch ist es unumgänglich, dass auch das Mieten eines Ferienhauses mittels eines Vertrages abgewickelt wird.
HeideLoft – Ferienhaus
Reiherweg 14
29690 Buchholz/Aller OT Marklendorf
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und mir, als privaten Vermieter zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken. Es befindet sich im
Reiherweg 14, 29690 Buchholz/Aller OT Marklendorf
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferien-hauses vom Gast bestellt und vom Vermieter durch die Buchungsbestätigung bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt in schriftlicher Form auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert.
1.1.1 Reservierung/Buchung:
Die Reservierung/Buchung durch den Mieter erfolgt durch das Absenden des Buchungsformulars (Internet) oder telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg. Nach Erhalt der Buchungsanfrage beim Vermieter können für diesen gewählten Zeitraum keine anderen Reservierungen/Buchungen angenommen werden.
Die Reservierung/Buchung wird von Vermieter umgehend bearbeitet. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, eine Reservierungs-/Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Prüfung wird eine Buchungsbestätigung/Rechnung per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege an den Mieter versandt. Erst jetzt ist die Reservierung/Buchung für beide Seiten (Mieter und Vermieter) verbindlich und es wird eine Anzahlung in Höhe von 20% (bei Aktionszeiträumen/-preisen 100%) des Mietpreises fällig. Die Anzahlung (bei Aktionszeiträumen/-preisen der gesamte Rechnungsbetrag) ist innerhalb von 7 Tagen fällig. Die genauen Beträge und Termine der zu leistenden Zahlungen werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung dargestellt.
Sollte die Anzahlung (bei Aktionszeiträumen/-preisen der gesamte Rechnungsbetrag) nicht innerhalb von 7 Tagen (bzw. zu den in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Terminen) auf dem angegebenen Konto eingehen, verfällt Ihre Reservierung/Buchung und der gewählte Zeitraum steht wieder zur Verfügung.
2. Bezahlung
2.1 Die Mietvorauszahlung beträgt 20% des Mietpreises (bei Aktionszeiträumen/-preisen der gesamte Rechnungsbetrag). Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig und muss zu dem in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Termin auf dem Konto des Vermieters eingehen.
Die Restzahlung erfolgt bis 8 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt. 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
2.2 Nebenkosten sind vor Ort zu bezahlen.
2.3 Mietpreise sind in Euro angegeben.
2.4 Bei Buchung wird eine Kaution von EUR 300,- mit ausgewiesen. Diese ist bei Anreise gemäß Mietvertrag in bar zu hinterlegen. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurückgezahlt.
2.5 Vor Ort gebuchte Zusatzleistungen sind in bar zu entrichten.
2.6 Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern. Es gelten die Preise die im Internet unter http://www.heideloft.de/news/portfolio/preise veröffentlicht sind. Die angegebenen Preise gelten ausschließlich für Direktbuchungen über www.heideloft.de. Die Preise bei Partnerportalen oder Vermittlern können abweichen.
3. Das gemietete Ferienhaus
3.1 Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Herrn Detlev Hoffmann. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
3.2 Das Ferienhaus/die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
3.3. Die Anreise erfolgt nach vorheriger zeitlicher Abstimmung und die Abreise bis 11:00 Uhr. Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.
3.4 Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.5 Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar und Garten besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen. Das Geschirr muss gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Die Gebühr steht im Mietvertrag. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kosten für die Endreinigung ggf. aufwandsabhängig zu erhöhen, wenn nach der Abreise der/des Mieter(s) über das normale Maß Reinigungs- und Aufräumarbeiten anfallen. Die Endreinigungsgrundkosten sind bei der Abreise in bar zu zahlen. Evtl. entstehende Kosten durch Mehraufwand werden von der Kaution einbehalten.
3.6 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Die Angabe der Rasse und Menge ist Bedingung. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht im Mietvertrag angegebene Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter.
3.7 Der kurzfristige Aufenthalt von max. 2 Besuchern ist im Haus und auf dem Grundstück gestattet, sofern diese nicht übernachten oder als extern übernachtende Dauer- bzw. Tagesgäste angesehen werden können. Dies wäre gegeben, wenn Besucher sich an mehr als einem Tag im Haus oder auf dem Grundstück aufhalten. Private Feiern, Parties, Grillabende o.ä. mit mehr als der im Mietvertrag/Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl sind nicht gestattet.
3.8 Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Handschriftliche Änderungen des Mieters im Mietvertrag sind nicht bindend es gilt nur der gedruckte Text.
3.9 Bettzeug, Handtücher, Badehandtücher und Toilettenpapier wird vom Vermieter in entsprechender Menge und gem. Anzahl der Gäste für den gebuchten Zeitraum gestellt.
3.10 Vor Ort gebuchte Zusatzleistungen und Nebenkosten sind bei Abreise in bar zu zahlen.
3.11 Der Betrieb bzw. die Nutzung und die Nutzbarkeit des Gaskamins sind nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Die Kosten für den Betrieb sind nutzungs- bzw. verbrauchsabhängig. Sie sind nicht im Mietpreis enthalten und errechnen sich aus der während der Mietlaufzeit vom Kamin verbrauchten Menge an Flüssiggas. Der Gasverbrauch wird durch Ablesung des Zählerstandes bei An- und Abreise ermittelt. Der Preis pro verbrauchtem m3 Flüssiggas ist gekoppelt an den Einkaufspreis und somit Schwanungen unterworfen. Der für den gebuchten Zeitraum gültige Gaspreis/m3 wird dem Gast bei der Anreise bzw. vor der ersten Nutzung mitgeteilt. Der sich aus dem Gaspreis/m3 und der abgelesenen Verbrauchsmenge ergebende Betrag ist vom Gast bei Abreise in bar zu zahlen.
Bei Funktionsstörungen, Ausfälle und wartungsbedingte Nutzungsunterbrechungen besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder Rücktritt. Der Vermieter verpflichtet sich, Einschränkugen der Nutzbarkeit, schnellstmöglich beheben zu lassen, nachdem ihm der Mieter einen Schaden bzw. eine Störung gemeldet hat. Dies gilt auch für alle anderen Geräte und Anlagen in und am HeideLoft – unabhängig davon, ob sie Teil des Mietvertrages sind oder nicht.
3.12 Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.
3.13 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
3.14 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
3.15 Schäden durch unsachgemäße Bedienung Anlagen und des Inventars gehen zu Lasten des Mieters.
3.16 Es gilt weiterhin die im Haus ausliegende Hausordnung, welche u.a. besondere Hinweise und Anweisungen zur Benutzung der Geräte und Anlagen des Hauses beinhaltet.
3.16 Dem Vermieter und dem Servicepersonal ist der Zugang und das Betreten des Hauses und des Grundstücks für Pflege-, Wartungs- und Servicearbeiten jederzeit zu gewähren.
4. Änderungen der Leistungen
Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft Angegebenen gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.
5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 2.1)
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird unbedingt die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung entstehen keine Kosten für den Mieter. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen späteren Rücktritt kann der Gastgeber nach § 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr u.- Mietkosten zu Lasten des Mieters.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
7.1 Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
7.2 Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggf. Kündigungsoption zusenden. Nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.
7.3 Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.
8. Schlussbedingungen
8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.12. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.
8.3 Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn der gesamte Mietpreis (ohne Nebenkosten) auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
8.4 Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
8.5 Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gepflegt, ist jedoch ohne Gewähr.
8.6 Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.
Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!
Stand: 04.07.2022
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!